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Open Source - Wem gehört
das Wissen?
Bericht über Berliner Tagung zum Patent- und Urheberrecht
von Karin Hinterleitner
Auf europäischer Ebene soll das Patentierungsverbot
für Software gestrichen werden. Auf Bundesebene soll das Urheberrecht
an die neugeschaffenen digitalen Technologien und an das Abkommen zum
WIPO-Urheberrechtsvertrag von 1996 angepasst werden. Bei der Tagung "Wem
gehört das Wissen" wurde in Berlin kontrovers diskutiert. Die Auswahl
der Gäste garantierte zugleich ein kompetentes wie unterhaltsames Podium:
unter anderem Rainer Kuhlen (Deutsche UNESCO-Kommission), Andreas Bogk
(ChaosComputerClub), Fritz Teufel (IBM Deutschland), Klaus J. Melullis
(Richter am Bundesgerichtshof), Mercedes Bunz (De:Bug).
Einleitende Vorträge hielten Rainer
Kuhlen, Professor für Informationswissenschaft an der Universität
Konstanz und Mitglied der deutschen UNESCO-Kommission, und Jeanette Hofmann,
Politikwissenschaftlerin und ICANN-Kandidatin. Rainer Kuhlen erläuterte
Perspektiven des Freien Zugangs zu Wissen via Internet. Er plädierte für
Gesetzesänderungen als Basis für eine zukünftige Regulierung des Marktplatzes
Internet und unterschied zwischen verwertbarem Wissen auf der Produktebene,
das für Marktplätzte bestimmt sei, und andererseits dem "interesselosen"
Wissen der Wissenschaften und Communities, das in offenen Foren (Open
Sources) ausgetauscht wird. Das in der Forenkultur gesammelte Wissen bedurfe
keiner Regulierung. Dies ändere sich nun mit der verstärkten kommerziellen
Nutzung des Internets. Es sei blauäugig, auf eine freie Selbstregulierung
der Marktteilnehmer à la Open Source zu vertrauen. Die neue Technologie
bedürfe einer neuen Rechtsgrundlage, da die digitale Revolution die Produkt-
und Zugangskosten verringert habe. Somit verlagern sich die gewinnbringenden
Bereiche der Verwertungsindustrie in den Verkauf von Zugangsrechten. Damit
sei ein weiteres brisantes Phänomen verbunden: Der Käufer ist nicht mehr
anonym, sondern erwirbt als User Authentifizierungssoftware und eine unübertragbare
Zugangsberechtigung. DRM (Digital Right Management) versus DeCSS
(De-Content-Scrabbling-Systems), Superdistribution (Verlage) versus Direktpublikation
(Autoren). Die Regulierung des Zugangsrecht ist, so Kuhlen, die Sollbruchstelle
der Demokratie.
Jeanette
Hofmann erläuterte das Dilemma des Urheberrechts im Kulturraum Internet
und sprach aus der Doppelperspektive als Userin von Napster
und als Autorin von wissenschafltichen Texten, die von anderen Autoren
als Plagiat verwertet wurden. Sie sprach sich gegen eine anarcho-romantische
Haltung in Sachen Internet aus, wie sie ihr Gegenkandidat bei den ICANN-Wahlen
Müller-Maghun
jüngst in seiner "Regierungserklärung" proklamierte. Das Urheberrecht
sei komplex und nicht eine Frage der Moral.
Die anschließende Podiumsdiskussion thematisierte die Änderung
des europäischen Patentrechts. Gegen diese Gesetztesnovelle hatte sich
in den letzten Monaten heftiger Widerstand formiert: 50 000 BürgerInnen
und 200 Softwareunternehmen unterstützten eine Petition für ein softwarepatentfreies
Europa. Alle deutschen Parteien sprachen sich daraufhin geschlossen gegen
die Verabschiedung der Novelle des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ)
und für ein Moratorium aus. Die Diskussion entspann sich an vielen Definitionsfragen
zur Software-Patentierung, die bereits auf Bundesebene praktiziert wird.
Moniert wurden Auswüchse der Patentpraxis in den USA, wo für Banalitäten
Lizenzgebühren abgeführt werden müssen. Das Patentrecht würde häufig nur
dazu benutzt unliebsame Konkurrenz aus dem Feld zu schlagen. Andreas Bogk
vom Chaos
Computer Club betonte, es sei kontraproduktiv, bestimmte Algorithmen
zu sperren, dies blockiere längerfristigen Fortschritt in der Software.
Außerdem seien die Patentierungsverfahren (zwei bis zweieinhalb Jahre)
zu langwierig, um für kleine und junge Unternehmen interessant zu sein.
In der Praxis seien Patente nur für große Unternehmen von Interesse. Dem
wurde von Wolfgang Tauchert vom deutschen Patent- und Markenamt heftig
widersprochen. Zu seiner Klientel würden gerade auch viele kleine Unternehmen
zählen, die auf den großen Coup durch Lizenzeinnahmen hofften. Für die
juristische Praxis hält Klaus J. Melullis - wie einem ausliegendem Blatt
zu entnehmen war - die Ergebnisse der bisherigen Diskussionen für müßig.
Bestenfalls könne die Diskussionen hin zu relevanten Fragen nach den Vorraussetzungen
einer Patentfähigkeit von Software führen. Dies konnten die hitzigen Diskussionen
an diesem Abend nicht leisten....

Der Gesetztesentwurf zur Änderung des Urheberrechts,
Mai 2000, soll die Position der Urheber stärken. In der Diskussionsrunde
zum Thema "Urheberrecht im Internet - zwischen Anarchie und Regulierung"
wurde Wolfgang Schimmel von den IG
Medien als Fürsprecher der Regulierung eingeladen. Als Avantgarde
der "Anarchie" traten Mercedes Bunz von De:Bug
und Pit Schultz von klubradio.de
auf. Herr Schimmel äußerte gleich zu Anfang die Bitte um eine trennscharfe
Diskussion über Urheber- und Verwertungsrecht. Pit Schultz holte etwas
weiter aus mit einer Kritik
am goetheanischen Künstlersubjektbegriff, dem das aktuelle Urheberrecht
zugrunde liege. Mit der veralteten Begrifflichkeit käme man der digitalen
Remixkultur, dem ständigen Weiterverarbeiten des Datenflusses, nicht bei.
Überzeugte Herr Schimmel durch sein juristisches Wissen, so überzeugten
Bunz und Schultz durch technisches Wissen und ihre unmittelbare Erfahrung
mit Aspekten elektronischer Lebenskultur.
Eine klare Unterscheidung unternahm Mercedes Bunz (Es wird
behauptet, sie sei gebürtige Stuttgarterin), indem sie die Verteilungspraxis
von GEMA
und VG
Wort in Zahlen verglich: z.B. 5 Prozent der GEMA Mitglieder erhalten
60 Prozent der Einnahmen. Fazit: Die GEMA ist reformierbedürftig und schütze
nur bereits erfolgreiche Künstler. Die VG Wort sei da um einiges demokratischer.
Als Grundproblematik des Verwertungsrechts betonte Schultz, dass lediglich
die Wiederholung von Daten bemessen und monetär honoriert werden könne,
und für die eigentliche kreative Leistung keine Bemessungsgrundlage existiere.
Er ziehe deshalb das gesicherte Grundeinkommen für Künstler in Betracht.
Herr Schimmel gab sich mit seinem Gegenargument als Utopist zu erkennen,
indem er behauptete, dass die über 100 000 bei der Künstlersozialkasse
gemeldeten Künstler, doch bereits von ihrem über künstlerische Tätigkeit
erzielten Einkommen leben könnten.

Lars Gollnow von gnutella.de
setzte andere Akzente: Er stellte klar, dass Anbieter wie gnutella von
urheberrechtlichen Fragen nicht betroffen seien, da es sich lediglich
um Suchsoftware und nicht um ein Warentauschprogramm handle. Filesharing-Systeme
wie sie Napster und Gnutella anbieten, haben nichts mit Archivierung und
mit Shopsystemen zu tun. Es ist eine neuartige Sachlage, und man akzeptiere
keine Erpressung von den Majors. Aus dem Publikum meldete sich Fritz Teufel
von der IBM
zu Wort und iinformierte darüber, welche Summen momentan für die
Abgabenpauschale auf Hardware im Gespräch sind: 45 bis 200 Mark sollen
demnach an die Verwertungsgesellschaften pro Gerät zukünftig abgeführt
werden. Er warnte jedoch vor einer insularen Lösung für Deutschland. Als
Alternative wurden die Micropayment-Lösungen besprochen, die jedoch wiederum
das Problem der Authentifizierung mit sich bringen. Pit Schultz erfrischte
mit einer neuen Variante - weg von Hardware oder Micropayment, die beide
den User doppelt belasten würden, der ja bereits Trafficgebühren bezahle.
Sinnvoller sei es, wenn die Verwertungsgesellschaften, die Provider (Telekom)
an die die User Trafficgeführen zahlen und zur Kasse bitten - angesichts
der wachsenden Bedeutung von Streaming-Angeboten keine abwegige Idee.
Im ihrem Schlusswort erinnerte die ansonsten recht stille
Grietje Bettin an die realen Strukturen und die mangelnde Medienkompetenz
der Politik in Sachen Neue Medien. Es wird wohl bis auf weiteres im Netz
Unklarheit in Fragen der Urheber- und Verwertungsrechte vorherrschen.
Eine transparente Regulierung und sichere Rechtslage ist jedoch "zeitnah"
erwünscht! Das Schwierige und dabei Wichtige wird sein, im Kulturraum
Internet nicht nur die Interessen der Verwertungsindustrie zu berücksichtigen,
sondern gleichzeitig Open-Source-Strukturen, die per se Non-Profit-Modelle
sind, vor den Ansprüchen kommerzieller Verwerter zu schützten.
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