Open Source - Wem gehört das Wissen?
Bericht über Berliner Tagung zum Patent- und Urheberrecht

von Karin Hinterleitner

Auf europäischer Ebene soll das Patentierungsverbot für Software gestrichen werden. Auf Bundesebene soll das Urheberrecht an die neugeschaffenen digitalen Technologien und an das Abkommen zum WIPO-Urheberrechtsvertrag von 1996 angepasst werden. Bei der Tagung "Wem gehört das Wissen" wurde in Berlin kontrovers diskutiert. Die Auswahl der Gäste garantierte zugleich ein kompetentes wie unterhaltsames Podium: unter anderem Rainer Kuhlen (Deutsche UNESCO-Kommission), Andreas Bogk (ChaosComputerClub), Fritz Teufel (IBM Deutschland), Klaus J. Melullis (Richter am Bundesgerichtshof), Mercedes Bunz (De:Bug).

Die Grünen: pullistrickende Offline-Analog-Fundis?
Nein, am zentralen urbanen Standort in den Hackschen Höfen, mitten in Berlins Neuer Mitte, erinnern nur noch die hennafarbenen Haare der medienpolitischen Sprecherin
Grietje Bettin an die archaische Epoche ihrer Partei. Die Tagung wurde von der Heinrich Böll Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Neue Medien und dem Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur am 20./21.Oktober veranstaltet.

Einleitende Vorträge hielten Rainer Kuhlen, Professor für Informationswissenschaft an der Universität Konstanz und Mitglied der deutschen UNESCO-Kommission, und Jeanette Hofmann, Politikwissenschaftlerin und ICANN-Kandidatin. Rainer Kuhlen erläuterte Perspektiven des Freien Zugangs zu Wissen via Internet. Er plädierte für Gesetzesänderungen als Basis für eine zukünftige Regulierung des Marktplatzes Internet und unterschied zwischen verwertbarem Wissen auf der Produktebene, das für Marktplätzte bestimmt sei, und andererseits dem "interesselosen" Wissen der Wissenschaften und Communities, das in offenen Foren (Open Sources) ausgetauscht wird. Das in der Forenkultur gesammelte Wissen bedurfe keiner Regulierung. Dies ändere sich nun mit der verstärkten kommerziellen Nutzung des Internets. Es sei blauäugig, auf eine freie Selbstregulierung der Marktteilnehmer à la Open Source zu vertrauen. Die neue Technologie bedürfe einer neuen Rechtsgrundlage, da die digitale Revolution die Produkt- und Zugangskosten verringert habe. Somit verlagern sich die gewinnbringenden Bereiche der Verwertungsindustrie in den Verkauf von Zugangsrechten. Damit sei ein weiteres brisantes Phänomen verbunden: Der Käufer ist nicht mehr anonym, sondern erwirbt als User Authentifizierungssoftware und eine unübertragbare Zugangsberechtigung. DRM (Digital Right Management) versus DeCSS (De-Content-Scrabbling-Systems), Superdistribution (Verlage) versus Direktpublikation (Autoren). Die Regulierung des Zugangsrecht ist, so Kuhlen, die Sollbruchstelle der Demokratie.

Jeanette Hofmann erläuterte das Dilemma des Urheberrechts im Kulturraum Internet und sprach aus der Doppelperspektive als Userin von Napster und als Autorin von wissenschafltichen Texten, die von anderen Autoren als Plagiat verwertet wurden. Sie sprach sich gegen eine anarcho-romantische Haltung in Sachen Internet aus, wie sie ihr Gegenkandidat bei den ICANN-Wahlen Müller-Maghun jüngst in seiner "Regierungserklärung" proklamierte. Das Urheberrecht sei komplex und nicht eine Frage der Moral.

Die anschließende Podiumsdiskussion thematisierte die Änderung des europäischen Patentrechts. Gegen diese Gesetztesnovelle hatte sich in den letzten Monaten heftiger Widerstand formiert: 50 000 BürgerInnen und 200 Softwareunternehmen unterstützten eine Petition für ein softwarepatentfreies Europa. Alle deutschen Parteien sprachen sich daraufhin geschlossen gegen die Verabschiedung der Novelle des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) und für ein Moratorium aus. Die Diskussion entspann sich an vielen Definitionsfragen zur Software-Patentierung, die bereits auf Bundesebene praktiziert wird. Moniert wurden Auswüchse der Patentpraxis in den USA, wo für Banalitäten Lizenzgebühren abgeführt werden müssen. Das Patentrecht würde häufig nur dazu benutzt unliebsame Konkurrenz aus dem Feld zu schlagen. Andreas Bogk vom Chaos Computer Club betonte, es sei kontraproduktiv, bestimmte Algorithmen zu sperren, dies blockiere längerfristigen Fortschritt in der Software. Außerdem seien die Patentierungsverfahren (zwei bis zweieinhalb Jahre) zu langwierig, um für kleine und junge Unternehmen interessant zu sein. In der Praxis seien Patente nur für große Unternehmen von Interesse. Dem wurde von Wolfgang Tauchert vom deutschen Patent- und Markenamt heftig widersprochen. Zu seiner Klientel würden gerade auch viele kleine Unternehmen zählen, die auf den großen Coup durch Lizenzeinnahmen hofften. Für die juristische Praxis hält Klaus J. Melullis - wie einem ausliegendem Blatt zu entnehmen war - die Ergebnisse der bisherigen Diskussionen für müßig. Bestenfalls könne die Diskussionen hin zu relevanten Fragen nach den Vorraussetzungen einer Patentfähigkeit von Software führen. Dies konnten die hitzigen Diskussionen an diesem Abend nicht leisten....

Der Gesetztesentwurf zur Änderung des Urheberrechts, Mai 2000, soll die Position der Urheber stärken. In der Diskussionsrunde zum Thema "Urheberrecht im Internet - zwischen Anarchie und Regulierung" wurde Wolfgang Schimmel von den IG Medien als Fürsprecher der Regulierung eingeladen. Als Avantgarde der "Anarchie" traten Mercedes Bunz von De:Bug und Pit Schultz von klubradio.de auf. Herr Schimmel äußerte gleich zu Anfang die Bitte um eine trennscharfe Diskussion über Urheber- und Verwertungsrecht. Pit Schultz holte etwas weiter aus mit einer Kritik am goetheanischen Künstlersubjektbegriff, dem das aktuelle Urheberrecht zugrunde liege. Mit der veralteten Begrifflichkeit käme man der digitalen Remixkultur, dem ständigen Weiterverarbeiten des Datenflusses, nicht bei. Überzeugte Herr Schimmel durch sein juristisches Wissen, so überzeugten Bunz und Schultz durch technisches Wissen und ihre unmittelbare Erfahrung mit Aspekten elektronischer Lebenskultur.

Eine klare Unterscheidung unternahm Mercedes Bunz (Es wird behauptet, sie sei gebürtige Stuttgarterin), indem sie die Verteilungspraxis von GEMA und VG Wort in Zahlen verglich: z.B. 5 Prozent der GEMA Mitglieder erhalten 60 Prozent der Einnahmen. Fazit: Die GEMA ist reformierbedürftig und schütze nur bereits erfolgreiche Künstler. Die VG Wort sei da um einiges demokratischer. Als Grundproblematik des Verwertungsrechts betonte Schultz, dass lediglich die Wiederholung von Daten bemessen und monetär honoriert werden könne, und für die eigentliche kreative Leistung keine Bemessungsgrundlage existiere. Er ziehe deshalb das gesicherte Grundeinkommen für Künstler in Betracht. Herr Schimmel gab sich mit seinem Gegenargument als Utopist zu erkennen, indem er behauptete, dass die über 100 000 bei der Künstlersozialkasse gemeldeten Künstler, doch bereits von ihrem über künstlerische Tätigkeit erzielten Einkommen leben könnten.


Lars Gollnow von gnutella.de setzte andere Akzente: Er stellte klar, dass Anbieter wie gnutella von urheberrechtlichen Fragen nicht betroffen seien, da es sich lediglich um Suchsoftware und nicht um ein Warentauschprogramm handle. Filesharing-Systeme wie sie Napster und Gnutella anbieten, haben nichts mit Archivierung und mit Shopsystemen zu tun. Es ist eine neuartige Sachlage, und man akzeptiere keine Erpressung von den Majors. Aus dem Publikum meldete sich Fritz Teufel von der IBM zu Wort und iinformierte darüber, welche Summen momentan für die Abgabenpauschale auf Hardware im Gespräch sind: 45 bis 200 Mark sollen demnach an die Verwertungsgesellschaften pro Gerät zukünftig abgeführt werden. Er warnte jedoch vor einer insularen Lösung für Deutschland. Als Alternative wurden die Micropayment-Lösungen besprochen, die jedoch wiederum das Problem der Authentifizierung mit sich bringen. Pit Schultz erfrischte mit einer neuen Variante - weg von Hardware oder Micropayment, die beide den User doppelt belasten würden, der ja bereits Trafficgebühren bezahle. Sinnvoller sei es, wenn die Verwertungsgesellschaften, die Provider (Telekom) an die die User Trafficgeführen zahlen und zur Kasse bitten - angesichts der wachsenden Bedeutung von Streaming-Angeboten keine abwegige Idee.

Im ihrem Schlusswort erinnerte die ansonsten recht stille Grietje Bettin an die realen Strukturen und die mangelnde Medienkompetenz der Politik in Sachen Neue Medien. Es wird wohl bis auf weiteres im Netz Unklarheit in Fragen der Urheber- und Verwertungsrechte vorherrschen. Eine transparente Regulierung und sichere Rechtslage ist jedoch "zeitnah" erwünscht! Das Schwierige und dabei Wichtige wird sein, im Kulturraum Internet nicht nur die Interessen der Verwertungsindustrie zu berücksichtigen, sondern gleichzeitig Open-Source-Strukturen, die per se Non-Profit-Modelle sind, vor den Ansprüchen kommerzieller Verwerter zu schützten.

 

Über Open Source:

http://opensource.oreilly.com/
http://www.linux.org/
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http://www.opensource.org/
http://openscience.bnl.gov/
http://www.open-technology.com/
http://www.free-soft.org/

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